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06.06.2003 22:51

"Plakatieren verboten" ...
Streit um Poster der Großhandelskette Metro vom Wiener Hundertwasser-Haus

Karlsruhe - Im Streit um ein Poster der Großhandelskette Metro vom Wiener Hundertwasser-Haus in Wien-Landstraße hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag die Interessen des Künstlers betont und das Urheberrecht an Bauwerken gestärkt. Für den Verkauf des umstrittenen Posters hätte Metro die Zustimmung des vor drei Jahren gestorbenen Künstlers Friedensreich Hundertwasser oder der Hundertwasser-Stiftung benötigt, so das am Freitag veröffentlichte Urteil. Damit darf Metro vorerst dieses Poster nicht mehr vertreiben.

Der BGH hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts München auf, mit dem die Klage des Künstlers abgewiesen worden war. Das Gericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. In dem Streit geht es um einen "Kunstdruck mit Unikatrahmen", den die Großhandelskette zum Preis von rund 100 Euro vertrieben hat. Das Poster zeigt das von Hundertwasser gestaltete Haus von einer Perspektive aus, die einer von Hundertwasser farblich und druckplastisch bearbeiteten und in seinem Namen vertriebenen Fotografie gleicht. Da das Haus auf dem Metro-Poster aus einem bestimmten, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Blickwinkel abgebildet ist, schütze auch die so genannte Panoramafreiheit nicht den Verkauf des Posters, so die BGH-Richter.

Hundertwasser hatte selbst eine Postkarte vom Wiener Haus vertrieben. Metro brachte dann ein Poster als "Kunstdruck im Unikatrahmen" auf den Markt, das das Hundertwasser-Haus aus der gleichen Perspektive zeigt. Um die Aufnahme machen zu können, hatte sich der Fotograf Zugang zur Privatwohnung im Nachbarhaus verschafft. Die Hundertwasser-Stiftung sah darin eine Urheberrechtsverletzung. (APA/AP/dpa)


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