06.06.2003 22:51
"Plakatieren verboten" ...
Streit
um Poster der Großhandelskette Metro vom Wiener Hundertwasser-Haus
Karlsruhe - Im Streit um ein Poster der Großhandelskette Metro
vom Wiener Hundertwasser-Haus in Wien-Landstraße hat der deutsche
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag die Interessen des Künstlers
betont und das Urheberrecht an Bauwerken gestärkt. Für den Verkauf des
umstrittenen Posters hätte Metro die Zustimmung des vor drei Jahren gestorbenen
Künstlers Friedensreich Hundertwasser oder der Hundertwasser-Stiftung benötigt,
so das am Freitag veröffentlichte Urteil. Damit darf Metro vorerst dieses Poster
nicht mehr vertreiben.
Der BGH hob damit ein Urteil des
Oberlandesgerichts München auf, mit dem die Klage des Künstlers abgewiesen
worden war. Das Gericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. In dem
Streit geht es um einen "Kunstdruck mit Unikatrahmen", den die Großhandelskette
zum Preis von rund 100 Euro vertrieben hat. Das Poster zeigt das von
Hundertwasser gestaltete Haus von einer Perspektive aus, die einer von
Hundertwasser farblich und druckplastisch bearbeiteten und in seinem Namen
vertriebenen Fotografie gleicht. Da das Haus auf dem Metro-Poster aus einem
bestimmten, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Blickwinkel abgebildet ist,
schütze auch die so genannte Panoramafreiheit nicht den Verkauf des Posters, so
die BGH-Richter.
Hundertwasser hatte selbst eine Postkarte vom Wiener
Haus vertrieben. Metro brachte dann ein Poster als "Kunstdruck im Unikatrahmen"
auf den Markt, das das Hundertwasser-Haus aus der gleichen Perspektive zeigt. Um
die Aufnahme machen zu können, hatte sich der Fotograf Zugang zur Privatwohnung
im Nachbarhaus verschafft. Die Hundertwasser-Stiftung sah darin eine
Urheberrechtsverletzung. (APA/AP/dpa)