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Wien gibt Makart-Gemälde "Pappenheims Tod" zurück

01.06.2008 | 16:00 |  (DiePresse.com)

Erstmals gibt die Stadt Wien ein Bild zurück, auf das das Restititutionsgesetz nicht anwendbar ist. Derzeit befindet sich das Gemälde im Wien Museum.

Die Stadt Wien restituiert das Gemälde "Pappenheims Tod" an die Rechtsnachfolger von Herbert M. Gutmann. Dies teilte Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny am Sonntag mit. Damit wird erstmals ein Bild aus dem Bestand der Stadt Wien außerhalb des Restitutionsgesetzes zurückgestellt. Das Bild befindet sich derzeit im Wien Museum.

Die Causa stelle einen "Sonderfall" dar, erklärte Mailath-Pokorny: Der Wiener Gemeinderat habe 1999 beschlossen, entzogene Kunst- und Kulturgegenstände zwischen 1938 und 1945 zu restituieren - "Pappenheims Tod" wurde aber einerseits bereits vor 1938 und andererseits im nationalsozialistischen Deutschland entzogen. "Uns ging es darum, rasch zu handeln und in diesem bislang einmaligen Fall die zeitliche Beschränkung des Restitutionsgesetzes zu Gunsten einer moralischen Verpflichtung aufzuheben", so Mailath-Pokorny.

Dies sei bisher der erste derartige Fall in der neunjährigen Geschichte der Wiener Provenienzforschung im Bereich der Sammlungen der Stadt. "Sollte sich wider Erwarten dennoch herausstellen, dass dies nicht nur ein Einzelfall ist, wird im Einklang mit dem Bund eine entsprechende Gesetzesänderung vorzunehmen sein", meinte Mailath. Dem Gemeinderat werde in seiner nächsten Sitzung ein Antrag auf Ausfolgung vorgelegt.

(APA)


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