16.01.2002 13:04:00 MEZ
Stiftung Leopold: Gehrer für Gemälde-Rückgabe
Anlass war Anfrage im Parlament

Wien - Sechs Gemälde von Gustav Klimt (an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer), eines von Edward Munch (an die Erben nach Alma Mahler-Werfel), ein Aquarell von Moritz Daffinger (an die Erben nach Lothar Körner), zwei Gemälde von Georg Ferdinand Waldmüller (an die Erben nach Gertrude von Felsövany) sowie zwei Stilleben eines unbekannten österreichischen Malers (an die Erben nach Paul Wittgenstein) - das sind laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) jene Kunstgegenstände, deren Rückgabe bisher von der Restitutionskommission zurückgewiesen wurde.

Zwei weitere Punkte der im November eingebrachten Anfrage der Grünen betrafen die Sammlung Leopold. Zwei Kunstwerke der Leopold Museum-Privatstiftung wären derzeit Gegenstand von Gerichtsverfahren, heißt es: "Zum Bild 'Der Sensendengler' von Albin Egger-Lienz ist ein Verfahren in Wien anhängig. Außerdem wird vor einem Bundesgericht im Staate New York die Frage geprüft, ob die Beschlagnahme des Bildes 'Wally' zu recht erfolgt ist. Der mit der rechtsfreundlichen Vertretung der Leopold Museum-Privatstiftung in Sachen 'Wally' betraute Rechtsanwalt William M. Barron (Kanzlei Walter, Conston, Alexander & Green) rechnet mit einer Entscheidung im ersten Halbjahr 2002."

Die Frage, ob sie den von ihr entsandten Aufsichtsratsmitgliedern der Stiftung Leopold den Auftrag erteilt habe, eine Statutenänderung vorzuschlagen, nach der sich die Stiftung den (derzeit auf sie nicht angewandten, Anm.) Restitutionsbestimmung der Republik unterwerfen würde, beantwortete Gehrer dahingehend, dass Weisungen an Vorstandsmitglieder rechtswidrig wären, "da diese in ihrer Geschäftsführung ausschließlich den Bestimmungen des Privatstiftungsgesetzes bzw. dem Stiftungszweck verpflichtet sind. Ich habe aber mehrfach unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass es wünschenswert wäre, wenn die Stiftung Leopold hinsichtlich der Rückgabe von Kunstgegenständen analog zum Rückgabegesetz des Bundes vorgehen würde. Im Übrigen betreibt die Stiftung Leopold von sich aus Provenienzforschung." (APA)


Quelle: © derStandard.at