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28. November 2007
12:51 MEZ
Fall "Amalie Zuckerkandl" soll neu aufgerollt werden
Erben nach Bloch-Bauer wollen OLG-Urteil "zur Gänze" bekämpfen

Wien - Im Restitutionsstreit um das Klimt-Gemälde "Amalie Zuckerkandl" wollen die Erben nach Bloch-Bauer das Urteil des Oberlandesgerichts Wien "zur Gänze" bekämpfen. Das OLG hatte einen Schiedsspruch bestätigt, der gegen eine Restitution und für den Verbleib des Bildes im Belvedere entschied.

Die Bloch-Bauer-Erben machen als Revisionsgrund nun eine "unrichtige rechtliche Beurteilung" geltend, heißt es in einem Schriftstück. Die Kläger vermissen eine "Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs" im Hinblick auf den Schiedsspruch. Die vom OLG ins Treffen geführte Rechtsprechung sei "unzulänglich und die Voraussetzungen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung sohin gegeben".

Das Gericht hatte keine Wiederaufnahmegründe für das Verfahren gesehen und konnte keine Unvereinbarkeit des Schiedsspruchs mit den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung erkennen. Zu prüfen sei lediglich, "ob das Ergebnis, also die Abweisungen der beiden Schiedsklagen und damit die Ablehnung einer Restitution des Gemäldes 'Amalie Zuckerkandl', diesen Grundwertungen widerspricht".

Deals von 1942, 1948 und 1988

Das Gemälde "Amalie Zuckerkandl" steht seit 1988 im Eigentum des Belvedere. Ursprünglich besaß die später in einem Vernichtungslager umgebrachte Amalie Zuckerkandl das Porträt, das Klimt kurz vor seinem Tod 1918 von ihr gemalt und nicht mehr fertig gestellt hatte. 1942 verkaufte deren Tochter Hermine Müller-Hofmann das Gemälde in der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von dessen statthaltender Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark erhielt.

1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller-Hofmann für einen Rückkauf an, die das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich schenkte 1988 das Porträt der Österreichischen Galerie im Gegenzug dafür, ein Schiele-Bild ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald Lauder ausführen zu dürfen. Nach ihrem Tod 2001 gelangte es schließlich ins Belvedere.

Das dreiköpfige Schiedsgericht, das zuvor fünf Klimt-Bilder an die Bloch-Bauer-Erben um Maria Altmann zurückgegeben hatte, sah die Voraussetzungen für eine Rückstellung an die beiden Erbengruppe nach Ferdinand Bloch-Bauer bzw. nach Hermine Müller-Hofmann nach dem Kunstrückgabegesetz 1998 nicht erfüllt. (APA)


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