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Bildungsministerin Elisabeth Gehrer kann zwar die
Rudolf-Leopold-Privatstiftung nicht zwingen, nach den selben Normen
Kunstwerke zurückzugeben, wie es das Parlament 1998 im
Kunstrestitutionsgesetz für die Sammlungen in Bundesbesitz vorgeschrieben
hat; aber sie habe "mehrfach unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß
es wünschenswert wäre", daß die Stiftung Leopold ebenso vorgeht. Das
teilte die Ministerin auf Anfrage der Grünen dem Parlament mit.
Über solche Restitutionen kann nur der achtköpfige
Stiftungsvorstand entscheiden - in welchem der Sammler Leopold, seine Frau
und zwei von ihm nominierte Vertrauensleute sitzen. Die vier anderen
Mitglieder kürt die Republik - zwei kommen aus dem Gehrer-Ministerium.
Doch erinnerte die Ministerin in ihrem Schreiben ans Parlament daran, daß
sie ihren eigenen Beamten keine Weisung geben dürfe - "da diese in ihrer
Geschäftsführung ausschließlich den Bestimmungen des
Privatstiftungsgesetzes bzw. dem Stiftungszweck verpflichtet sind".
© Die Presse | Wien
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