Die EU-Kommission kritisierte allerdings, dass die vorgesehenen Umsetzungsfristen (1. 1. 2006, vier Jahre länger für einige Staaten)"außergewöhnlich lang" seien: "Diese Fristen könnten mithin dazu führen, dass die Harmonisierung, die mit der Richtlinie angestrebt wird, erst in zehn Jahren voll zum Tragen kommt". bedauert wird auch, dass auf Grund der Wirksamkeit erst ab einem Wert von 3.000 Euro nur wenige Künstler von der Vereinheitlichung profitieren können.
Der für Binnenmarktfragen zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein würdigte in einer Aussendung dennoch die Richtlinie: Diese sei "ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, mit denen die Gemeinschaft ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich moderner und zeitgenössischer Kunst sicherstellen will. Ich bin froh, dass damit der unterschiedlichen Behandlung von Künstlern je nach Verkaufsort ihrer Werke ein Ende gesetzt ist".
Das Folgerecht ist ein Schutzrecht, dass es einem Künstler oder seinen Erben
ermöglicht, einen Prozentsatz aus dem Wiederverkauf seines Werkes durch einen
Vertreter des Kunstmarktes (Auktionshaus, Galerie, Kunsthändler) zu
beanspruchen. Damit wird dem Künstler ein Anteil des Gewinns durch die
allfällige Wertsteigerung gesichert. (APA)
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derStandard.at