Gutachten spitzt Restitutionsstreit zu, Ministerin Schmied will "klare Regelung" und prüft Rückgabe-Novelle
Restitution als moralische Pflicht?
|
Auch bei dem Bild „Die Bergmäher“ von Albin Egger-Lienz handelt es sich
möglicherweise um Raubkunst. Es müsste restituiert werden, falls das
Kunstrückgabegesetz auf das Leopold Museum ausgedehnt wird. Foto:
apa/Leopold Museum |
Von Petra Rathmanner

IKG-Gutachten: "Diese Bilder sind Raubkunst."

Leopold Museum: "Keine Rechtsgrundlage für Restitution".

Ministerin Schmied: " Regelung ist politisches Ziel."
Wien.
Das Hickhack um etwaige Kunstrückgabeforderungen rund um das Leopold
Museum geht weiter. Zwei Pressekonferenzen haben den Konflikt
zugespitzt.
Zunächst hat die Israelitsche Kultusgemeinde (IKG) ein Gutachten
vorgestellt, in dem das rechtmäßige Eigentum von derzeit elf
Kunstwerken der Sammlung Leopold stark bezweifelt wird: "Es handelt
sich bei all diesen Bildern um Raubkunst." So lautete eine der
Kernaussagen des Salzburger Rechtsprofessors Georg Graf.
Weiters kommt der Zivilrechtler in seiner Rechtsauslegung zu dem
überraschenden Schluss, dass einige Werke möglicherweise sogar der
Republik Österreich gehören. Träfe das zu, würden diese Bilder
unmittelbar unter das Kunstrückgabegesetz fallen. Die Konsequenz
daraus: Die Erben könnten sofort Ansprüche gegen die Republik
Österreich geltend machen.
Graf sieht diese Möglichkeit bei vier Schiele-Zeichnungen und
vielleicht auch bei Schieles Bild "Frau in Unterwäsche, sich links
aufstützend" gegeben.
Zuletzt wurde heftig diskutiert, ob das Kunstrückgabegesetz, das
bislang nur Bundesmuseen betrifft, auch auf eine Privatstiftung wie das
Leopold Museum ausgeweitet werden sollte.
"Es geht nicht um einzelne Kunstwerke, es geht um Gerechtigkeit",
sagte IKG-Präsident Ariel Muzicant. Das Graf-Gutachten beweise für ihn
nun, "dass es in der Sammlung eine Fülle von Raubkunst gibt und dass
etwas getan werden muss. Die heutige Gesetzeslage lässt das aber noch
nicht zu. Jetzt ist die Republik Österreich am Zug."
Kunstrückgabe
wäre Enteignung
Andreas Nödl, Vorstandsmitglied des Leopold Museums, wünschte sich
in der unmittelbar darauf abgehaltenen Pressekonferenz "sorgfältige
Handhabung", "sachliche Diskussion" und erklärte Grundsätzliches: "Eine
Anwendung des Kunstrückgabegesetzes würde Enteignung bedeuten. Dafür
gibt es keine sachliche Rechtfertigung."
Als ehemaliger Schiedsrichter in der Causa "Adele" ist der
43-jährige Anwalt bestens vertraut mit Fragen der Restitution, er
räumte aber ein, dass er zuerst das Gutachten studieren müsse, um auf
Sachfragen eingehen zu können. Nödl: "Es geht um hochdiffizile
rechtliche Fragen."
Benommen zeigte er sich indes vom "Zickzack-Kurs, der da gefahren
wird": Ging es bisher um die Novelle des Kunstrückgabegesetzes, wird
nun mit zivilrechtlichen Forderungen argumentiert. "Derzeit gibt es
nach österreichischem Recht keine Ansprüche", so Nödl.
"Selbstverständlich wird man sich gerichtlichen Entscheidungen beugen."
Auf die Frage, ob es nicht eine moralische Verpflichtung zur
Rückgabe gäbe, antwortete Nödl: "Für mich ist Moral im Recht
integriert. Ich halte mich an Rechtsnormen."
Etwas andere Töne schlug Montagmittag eine Aussendung von
Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) an: "Restitution ist eine
moralische Pflicht, zu der sich die Republik bekennt."
Es sei, so die Ministerin weiter, für das Ansehen des Staates
Österreich von zentraler Bedeutung, dass man die Sicherheit habe, dass
Kunstwerke, die in heimischen Mussen ausgestellt werden, eine geklärte
Vergangenheit und rechtmäßige Eigentümerschaft hätten.
Schmied im Wortlaut: "Die Diskussionen über die
Restitutionsangelegenheiten der Stiftung Leopold in den vergangenen
Wochen waren dem Ansehen der Republik Österreich als Kulturnation nicht
förderlich und sollten gerade im Gedenkjahr 2008 mit etwas mehr
Sensibilität geführt werden."
Noch deutlicher: "Es ist mein politisches Ziel, für die Sammlung
Leopold eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die die
Restitutionsangelegenheiten der Stiftung – analog dem
Restitutionsgesetz für die Bundesmuseen – klar regelt."
Allerdings erfordere die Komplexität der damit verbundenen rechtlichen Fragen "gute Vorbereitung und Prüfung".
Das Rechtsgutachten von Walter Berka, das die grundsätzliche
verfassungsrechtliche Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung für die
Privatstiftung Leopold einräumt, werde vom Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramts geprüft.
"Ich erwarte mir in den kommenden Wochen eine erste Einschätzung."
Eine innerministerielle Arbeitsgruppe soll rechtliche Lösungen
erarbeiten.
Montag, 10. März 2008
Kommentar senden:
* Kommentare werden nicht automatisch
veröffentlicht. Die Redaktion behält sich vor Kommentare abzulehnen.
Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme als Leserbrief in
der Druckausgabe wünschen, dann bitten wir Sie auch um die Angabe einer
nachprüfbaren Postanschrift im Feld Postadresse. Diese Adresse wird
online nicht veröffentlicht.