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Kunstberichte

Gutachten spitzt Restitutionsstreit zu, Ministerin Schmied will "klare Regelung" und prüft Rückgabe-Novelle

Restitution als moralische Pflicht?

Auch bei dem Bild „Die Bergmäher“ von Albin Egger-Lienz handelt es sich möglicherweise um Raubkunst. Es müsste restituiert werden, falls das Kunstrückgabegesetz auf das Leopold Museum ausgedehnt wird.  Foto: apa/Leopold Museum

Auch bei dem Bild „Die Bergmäher“ von Albin Egger-Lienz handelt es sich möglicherweise um Raubkunst. Es müsste restituiert werden, falls das Kunstrückgabegesetz auf das Leopold Museum ausgedehnt wird. Foto: apa/Leopold Museum

Von Petra Rathmanner

Aufzählung IKG-Gutachten: "Diese Bilder sind Raubkunst."
Aufzählung Leopold Museum: "Keine Rechtsgrundlage für Restitution".
Aufzählung Ministerin Schmied: " Regelung ist politisches Ziel."

Wien. Das Hickhack um etwaige Kunstrückgabeforderungen rund um das Leopold Museum geht weiter. Zwei Pressekonferenzen haben den Konflikt zugespitzt.

Zunächst hat die Israelitsche Kultusgemeinde (IKG) ein Gutachten vorgestellt, in dem das rechtmäßige Eigentum von derzeit elf Kunstwerken der Sammlung Leopold stark bezweifelt wird: "Es handelt sich bei all diesen Bildern um Raubkunst." So lautete eine der Kernaussagen des Salzburger Rechtsprofessors Georg Graf.

Weiters kommt der Zivilrechtler in seiner Rechtsauslegung zu dem überraschenden Schluss, dass einige Werke möglicherweise sogar der Republik Österreich gehören. Träfe das zu, würden diese Bilder unmittelbar unter das Kunstrückgabegesetz fallen. Die Konsequenz daraus: Die Erben könnten sofort Ansprüche gegen die Republik Österreich geltend machen.

Graf sieht diese Möglichkeit bei vier Schiele-Zeichnungen und vielleicht auch bei Schieles Bild "Frau in Unterwäsche, sich links aufstützend" gegeben.

Zuletzt wurde heftig diskutiert, ob das Kunstrückgabegesetz, das bislang nur Bundesmuseen betrifft, auch auf eine Privatstiftung wie das Leopold Museum ausgeweitet werden sollte.

"Es geht nicht um einzelne Kunstwerke, es geht um Gerechtigkeit", sagte IKG-Präsident Ariel Muzicant. Das Graf-Gutachten beweise für ihn nun, "dass es in der Sammlung eine Fülle von Raubkunst gibt und dass etwas getan werden muss. Die heutige Gesetzeslage lässt das aber noch nicht zu. Jetzt ist die Republik Österreich am Zug."

Kunstrückgabe

wäre Enteignung

Andreas Nödl, Vorstandsmitglied des Leopold Museums, wünschte sich in der unmittelbar darauf abgehaltenen Pressekonferenz "sorgfältige Handhabung", "sachliche Diskussion" und erklärte Grundsätzliches: "Eine Anwendung des Kunstrückgabegesetzes würde Enteignung bedeuten. Dafür gibt es keine sachliche Rechtfertigung."

Als ehemaliger Schiedsrichter in der Causa "Adele" ist der 43-jährige Anwalt bestens vertraut mit Fragen der Restitution, er räumte aber ein, dass er zuerst das Gutachten studieren müsse, um auf Sachfragen eingehen zu können. Nödl: "Es geht um hochdiffizile rechtliche Fragen."

Benommen zeigte er sich indes vom "Zickzack-Kurs, der da gefahren wird": Ging es bisher um die Novelle des Kunstrückgabegesetzes, wird nun mit zivilrechtlichen Forderungen argumentiert. "Derzeit gibt es nach österreichischem Recht keine Ansprüche", so Nödl. "Selbstverständlich wird man sich gerichtlichen Entscheidungen beugen."

Auf die Frage, ob es nicht eine moralische Verpflichtung zur Rückgabe gäbe, antwortete Nödl: "Für mich ist Moral im Recht integriert. Ich halte mich an Rechtsnormen."

Etwas andere Töne schlug Montagmittag eine Aussendung von Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) an: "Restitution ist eine moralische Pflicht, zu der sich die Republik bekennt."

Es sei, so die Ministerin weiter, für das Ansehen des Staates Österreich von zentraler Bedeutung, dass man die Sicherheit habe, dass Kunstwerke, die in heimischen Mussen ausgestellt werden, eine geklärte Vergangenheit und rechtmäßige Eigentümerschaft hätten.

Schmied im Wortlaut: "Die Diskussionen über die Restitutionsangelegenheiten der Stiftung Leopold in den vergangenen Wochen waren dem Ansehen der Republik Österreich als Kulturnation nicht förderlich und sollten gerade im Gedenkjahr 2008 mit etwas mehr Sensibilität geführt werden."

Noch deutlicher: "Es ist mein politisches Ziel, für die Sammlung Leopold eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die die Restitutionsangelegenheiten der Stiftung – analog dem Restitutionsgesetz für die Bundesmuseen – klar regelt."

Allerdings erfordere die Komplexität der damit verbundenen rechtlichen Fragen "gute Vorbereitung und Prüfung".

Das Rechtsgutachten von Walter Berka, das die grundsätzliche verfassungsrechtliche Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung für die Privatstiftung Leopold einräumt, werde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geprüft.

"Ich erwarte mir in den kommenden Wochen eine erste Einschätzung." Eine innerministerielle Arbeitsgruppe soll rechtliche Lösungen erarbeiten.

Montag, 10. März 2008

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