
Angeblich Geheimverhandlungen am Laufen
Weder Polizei noch die zuständige Staatsanwaltschaft oder beteiligte Anwälte wollten zum Bericht der Zeitung Stellung nehmen. "So etwas können wir natürlich nie kommentieren", sagte Oberstaatsanwalt Tor-Aksel Busch. Nach Angaben von "Dagbladet" führt er seit mehreren Wochen intensive Geheimverhandlungen mit Toskas Verteidiger Oystein Storrvik. Nach norwegischem Recht sind "Tauschgeschäfte" mit Strafnachlässen für Kronzeugenaussagen oder andere Gegenleistungen gar nicht möglich. Dennoch ist die Öffentlichkeit hoch gespannt, ob die schon endgültig verloren geglaubten Kunstwerke so vielleicht doch wieder an ihren Platz im Osloer Munch-Museum zurückkommen können.
Von dort wurden sie am 22. August 2004 vor den Augen entsetzter Besucher von zwei maskierten und bewaffneten Männern einfach von der Wand gerissen. Seitdem sind die 1893 und 1894 gemalten Kunstwerke des norwegischen Expressionisten Munch (1863-1944) spurlos verschwunden. Daran hat weder die Verurteilung von drei Tatbeteiligten zu acht, sieben und vier Jahren Haft noch eine Schadenersatzforderung der Stadt Oslo über 750 Millionen Kronen (97 Millionen Euro) etwas geändert.
Spektakuläres Ablenkungsmanöver
Fahnder und andere Kenner der norwegischen Unterwelt gaben sich schon sehr früh nach dem Aufsehen erregenden Kunstraub sicher, dass die beteiligten Unterwelt-Kreise eigentlich wenig Interesse an den Bildern selbst oder einem illegalen Deal mit Käufern hatten. Vielmehr sei es darum gegangen, die Aufklärung eines von Toska vier Monate zuvor organisierten Raubüberfalls in Stavanger durch anderweitige Bindung von Polizeikräften zu behindern. Bei dem Überfall mit 13 schwer bewaffneten Männern im Stil von Gangsterfilmen aus Hollywood starb ein Polizist im Kugelhagel der Flüchtenden. Sie nahmen 56 Millionen Kronen (sieben Millionen Euro) Beute mit.
Toska wurde als Kopf der Bande im Frühjahr 2005 in Spanien gefasst und im September mit zwölf Mitangeklagten verurteilt. Schon während des ersten Prozesses in der Nordseestadt Stavanger warteten Experten und die Öffentlichkeit gespannt, ob der Verbleib der beiden Kunstwerke ins Spiel kommen würde. Aber Toska schwieg und nahm die Höchststrafe von 19 Jahren zunächst schweigend hin. Aber als einziger der Verurteilten legte er dann Berufung ein - möglicherweise schon mit den beiden Munch-Bildern als Faustpfand im Hinterkopf. (APA/dpa)