In der Diskussion um die Restitutionsverpflichtungen des Leopold Museums hat sich auch das Ministerium für Kultur eingeschaltet. In einer Stellungnahme wird "die moralische Verpflichtung der Republik" betont, der man bestmöglich nachkommen wolle. Derzeit werde ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Walter Berka geprüft, das von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in Auftrag gegeben wurde. Danach wolle man über allfällige gesetzliche Schritte entscheiden.
Geht nicht um einzelne Bilder
Gegenstand dieses Gutachtens zum Leopold Museum sind nicht einzelne Bilder, wie etwa das in den vergangenen Tagen viel diskutierte Gemälde "Häuser am Meer" von Egon Schiele, auf das die Erben von Jenny Steiner Anspruch erheben, oder das in der aktuellen Ausstellung "Albin Egger-Lienz" gezeigte "Waldinneres". Vielmehr gehe es um die gesetzliche Situation der Privatstiftung Leopold, sagte Erika Jakubovits, Executive Director der IKG.
"Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um konkrete Schritte, wie man das Gesetz oder die Statuten der Stiftung ändern kann, damit es endlich klare Regelungen gibt", so Jakubovits, die das Gutachten zu Jahresbeginn an das Ministerium übermittelte. Berka unterstütze die Meinung, dass eine Unterwerfung der Sammlung unter das Kunstrückgabegesetz möglich wäre.
Restutionsbeirat tagt im März
Am 7. März tagt der Restitutionsbeirat unter Clemens Jabloner, der in einer Pressekonferenz am 26. März weitere Schritte zur Verbesserung der Kunstrückgabe der Bundesmuseen vorschlagen wird.
(APA/Red.)
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