



Wien - Rudolf Leopold war ein Sammler mit scharfem Blick. Sein Name ist seit Jänner 1998 aber auch mit dem Themenkomplex Kunstraub/Restitution verknüpft: Damals wurden, nach Ende einer Schiele-Retrospektive im Museum of Modern Art, in New York zwei Kunstwerke beschlagnahmt, weil sie im Geruch standen, in der NS-Zeit geraubt worden zu ein.
Der Fall Tote Stadt III konnte rasch aufgeklärt werden (das Gemälde kam nach Wien zurück), um das Bildnis Wally aber wird weiterhin vor Gericht gestritten. Denn die nach London geflüchtete Kunsthändlerin Lea Bondi-Jaray hatte Leopold 1953 um Unterstützung bei ihrem Vorhaben gebeten, ihr Eigentum zurückzubekommen. Trotzdem erwarb Leopold das Bildnis ein Jahr später von der Österreichischen Galerie.
Im Zuge der Ereignisse im Frühjahr 1998 gingen Journalisten und Historiker der Frage nach, ob es in der außerordentlichen Sammlung noch weitere Werke mit fragwürdiger Provenienz gibt. Immer wieder tauchten neue Namen und Bilder auf. Rudolf Leopold bestritt, wissentlich NS-Raubkunst erworben zu haben - und berief sich auf den Gutglaubenserwerb.
Auf medialen Druck hin aber bestellte der Stiftungsvorstand einen Provenienzforscher. Seine Aufgabe schien es vor allem zu sein, die Rechtmäßigkeit der Erwerbungen zu bestätigen. Offensichtliche Fehler in der Provenienzdatenbank wurden z. B. erst nach Hinweisen im STANDARD korrigiert. Zudem beteuerte man permanent, zur Restitution nicht verpflichtet zu sein: Das 1998 erlassene Rückgabegesetz bezieht sich nur auf die Bundesmuseen - und nicht auf das vom Bund finanzierte Leopold Museum. Es gab immer wieder negative Medienberichte, die Kultusgemeinde erklärte das Gebäude im Museumsquartier 2008 in einer spektakulären Aktion zum "Raubkunst-Museum".
Claudia Schmied, die Elisabeth Gehrer als Kulturministerin nachfolgte, versprach, sich des Problems anzunehmen. Im Mai 2008 wurden zwei Historiker beauftragt, die Provenienzen der Sammlung zu prüfen, erst im Dezember 2009 lagen elf Dossiers zu 23 Werken vor. Behandelt wurden unbedenkliche Fälle, aber auch brisante: Würde das Rückgabegesetz für die Stiftung gelten, wäre u.a. Schieles Häuser am Meer zurückzugeben. Von einer Naturalrestitution wollte Leopold aber nie etwas wissen: Er bot den Erben nach Jenny Steiner nur eine geringe Entschädigungssumme an.
Mit den Dossiers beschäftigt sich nun ein zehnköpfiges Gremium unter dem Vorsitz von Ex-Justizminister Nikolaus Michalek. Es tagte Ende letzter Woche und soll auch Empfehlungen ausgesprochen haben. Doch Schmied gab diese bisher nicht bekannt.
Eines hat sich der Augenarzt mit seinem Tod erspart: im Herbst vor Gericht in New York zum Bildnis Wally auszusagen. (Thomas Trenkler/DER STANDARD, Printausgabe, 30. 6. 2010)
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"Denn
die nach London geflüchtete Kunsthändlerin Lea Bondi-Jaray hatte
Leopold 1953 um Unterstützung bei ihrem Vorhaben gebeten, ihr Eigentum
zurückzubekommen. Trotzdem erwarb Leopold das Bildnis ein Jahr später
von der Österreichischen Galerie"
dann ist das ja kein "kauf im gutem glauben".
ich finde aber das man mit so einem artikel ev. noch bis nächste woche warten hätte können..
lassen
sie sich von den Gefühlsausbrüchen der Leopold-Fans nicht beirren. Was
zählt, sind nicht diffuse Emotionen, sondern Fakten!
Dennoch:Respekt vor Leopold, er hat das Zeitfenster, als die Nazis
noch bei Waldmüller, Gauermann & Co. waren, optimal genützt.
D a s war seine Genialität. Schiele war in Liebhaberkreisen schon
längst internat. bekannt, nur in Ö. und D. gabs Nachholbedarf an
"entarteter Kunst", da spielte Leop. eine Rolle.
Trenkler
hat auch angekündigt jedes dossier zu besprechen, was er dann aber
nicht gemacht hat, denn es stand halt nicht drinnen,was er sich
erwartet hatte. Und einmal was objektives und positives über das museum
zu schreiben, kommt diesem herrn ja nicht in den sinn.
Nicht einmal zum tod des sammlers, den man in den anderen medien
sehr wohl als herausragende persönlichkeit würdigt. Mein mitgefühl
gehört der familie, die sich bereits in der stunde des todes diese
schmähung gefallen lassen muss. Einfach pietätlos und aufschlussreich
über den charakter dieses menschen. Dasselbe gilt für die hier massiv
vertretenen hetzpostings „gegen die sattheit“. Darüber bildet sich
jeder sein eigenes urteil.
dafür
gibt es ja solche spezialisten wie herrn trenkler, der zwar damals
nicht dabei war aber heute ganz genau weiß, was vorgefallen ist.
mit journalismus hat das nichts zu tun.
Aus gutem Grund gilt das Restitutionsgesetz nicht für private Erwerbe, sondern nur für den Staat. In den 50er und 60er Jahren waren die Bilder von Schiele nichts wert, auch für Klimt bekam man nicht besonders viel. Wenn Leopold nicht nachgewiesen werden konnte, daß er nicht gutgläubig war - wieso sollte er Bilder, die er in den 50er und 60ern von Dritten erworben hat, restituieren müssen? Müssen sämtliche enteignete Wohnungen und Häuser in Österreich dann ebenfalls restituiert werden?
im
unterschied zu liegenschaften zb ist auf dem gebiet der mobilien, inkl.
kunstgegenständen, nach 1945 nur wenig an rückgaben passiert. nicht
zuletzt aufgrund der beweislage (stichwort:grundbuch bei liegenschaften
vorhanden = gute beweislage!)
im übrigen hat leopold sehr wohl gewusst, dass er raubkunst kauft,
er hat sich halt nur einen feuchten kehrricht drum geschert. und als
spätestens seit 1998 die ganze thematik evident wurde, hat er weiterhin
auf stur geschalten, das war sein problem. bis zum schluss
menschliche größe hätte darin bestanden, den wissenschaftlichen
erkenntnissen rechnung zu tragen. das wird leopold immer anhaften, dass
er das nicht getan hat.
...ist,
dass es seit 1919 nicht möglich war diese Bilder aus Österreich
auszuführen. Dies ist erst über den Umweg der Restitution ermöglicht
worden, was freilich den Preis enorm gesteigert hat. Und dass es bloß
um Geld geht wird klar wenn man sich ansieht, was sofort mit
restituierten bildern passiert. Sie werden zu Traumpreisen versteigert,
die unter der Vorraussetzung im Land bleiben zu müssen, nicht erzielen
würden. So gesehen kann es den Rezipienten nicht wirklich um die Bilder
gehen.
Ich bin nach wie vor für Restitution, allerdings bei bestehendem Ausfuhrverbot.
schon
mal drüber nachgedacht, dass es äußerst zynisch ist, eine bestimmte
menschengruppe aus dem land zu schmeissen (resp.später zu ermorden) und
gleichzeitig zu sagen " sorry, aber eure besitztümer könnt ihr nicht
mitnehmen" - ua basierend auf dem ausfuhrverbot????
juden wurden gezwungen, ihr hab und gut zu verkaufen. dann zu
behaupten, es passierte eh aufgrund von gesetzen ist schlichtweg zum
kotzen!
rechtspositivisten haben nur sehr selten recht!
Betrachten
Sie Bilder einmal wie Grundstücke - auch in diesem Fall bin ich nach
wie vor für Restitution. Eine Ausserlandesbringung gestaltet sich hier
recht schwierig. Das Ausfuhrverbot hatte die Intention Kulturgüter,
welche wichtig für die nationale Identität waren Immobilien quasi
gleichzusetzen, zu sagen "das ist Österreich". An dieser Rechtsposition
hat sich bis dato nicht viel geändert.
Tut mir leid, aber nach meinemDafürhalten handelt es sich bei der
Ausfuhr von Kunstobjekten um sie sofort hernach zu versteigern um pure
Gewinnmaximierung - man könnte diese Güter genauso in Österreich
rückstellen (und danach versteigern). Der Erlös wäre in diesem Fall
weitaus geringer.
Meine Mutter ist Schlesierin und hat wie so viele andere all ihr Erbe verloren. Vor kurzem hat sie mir erzaehlt - als Antwort auf meine Nachfrage - wie ein Tscheche ihren Fluegel entwendet hat. Sie hat sich in ihrem Leben kein einziges Mal beklagt, dass sie ihr Haus, etc verloren hat. Sie wuerde das in Anbetracht der juengeren Geschichte als voellig geschmacklos empfinden.
Ich finde, es handelt sich hierbei um einen sehr einseitigen und von einer grundlegenden Abneigung zeugenden Nachruf.
Man wünscht dem Autor, dass ihm so ein wildwest-schwarzweiss-zeichnender, aus der Feder geschossener Nachruf erspart bleibe.
Unwahre Behauptungen werden durch ständige Wiederholung zwar nicht wahrer, aber negative und tendenziöse Artikel schaffen es doch immer wieder, die Meinung nicht sehr Informierter zu beeinflussen. Damit wird kalkuliert und so schreibt man halt unverdrossen immer dasselbe. In Anbetracht des Todes dieses großartigen Menschen ein drastisch zu verurteilendes Handeln.
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