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| Hauptausgabe vom 10.10.2003 - Seite 025
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| "Lentos"-Museum hat
keine Baubewilligung LINZ. Das Linzer Kunstmuseum Lentos ist plötzlich illegal: Weil im Bauverfahren eine Anrainerin nicht gehört wurde, die die Blendwirkung der Fassade anführte, hob der VwGH jetzt den Baubescheid auf.
VON MARTIN ROHRHOFER
Vor fünf Monaten war der 33 Millionen Euro teure Museums-Palast feierlich eröffnet worden. Seit wenigen Tagen steht fest, dass der zweigeschossige Bau eigentlich rechtswidrig ist. Eine Anrainerin, die im Bauverfahren nicht beigezogen wurde, sich aber in ihren persönlichen Rechten gestört fühlt, beantragte über ihren Linzer Anwalt Alfred Windhager die Zuerkennung der Parteistellung. Sie erhob gegen den Baubescheid Einspruch und bekam beim Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz schließlich Recht: Das Obergericht hob die Baugenehmigung jetzt als rechtswidrig auf.
Die Anrainerin, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite 47 Meter vom Lentos entfernt wohnt, hatte in ihrer Berufung unter anderem die stark störenden Spiegelungseffekte von Sonnenstrahlen und die Hitzeabstrahlung durch die Glasfassade ins Treffen geführt. Da die Frau in einer Entfernung von weniger als 50 Metern daheim ist, stehe ihr auch trotz einer "öffentlichen Verkehrsfläche", die ihr Haus vom Museum trennt, bei einer Emissionsgefahr eine Parteistellung zu, so Windhager.
Obwohl Reflexionen von Sonnenstrahlen durch die Glasfassade des Baus von einem Sachverständigen nicht ausgeschlossen werden konnten, wurde dies von den Behörden in keiner Weise geprüft. Sondern der Stadtsenat wies die Berufung mit der Begründung als unzulässig zurück, dass Immissionen, die ihren Ursprung in der Sonne hätten, keine Verletzung subjektiver-öffentlicher Rechte begründen können.
Der VwGH befand aber, dass das Sonnenlicht gerade durch den Glasbau und die dadurch entstehende Spiegelung und Verstärkung zur Immission wird und eine Blendwirkung zu prüfen gewesen wäre.
Demnächst muss völlig neu verhandelt werden. |
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