Köln - Der ehemalige Geschäftsführer der deutschen Bundeskunsthalle, Wenzel Jacob, hat sich erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt. Das Oberlandesgericht Köln verpflichtete die Bonner Kunsthalle in einem am Donnerstag verkündeten Urteil, Jacob in einer seiner früheren Arbeit als Intendant und Direktor vergleichbaren Stellung weiter zu beschäftigen. Zudem muss sie ihm ausstehende Gehälter von insgesamt knapp 70.000 Euro und künftig das im Anstellungsvertrag vereinbarte monatliche Grundgehalt zahlen.
Bund und Länder hatten Jacob als Intendanten der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2007 gekündigt, nachdem der Bundesrechnungshof "eklatante Mängel und Versäumnisse" gerügt hatte. In der ordentlichen Kündigung wurde laut Gericht nicht auf ein Fehlverhalten Jacobs Bezug genommen.
Beamtenregelung
Der Ex-Geschäftsführer ging gegen seine Entlassung vor, da sein Vertrag auf den Bundesangestelltentarif (BAT) verwies. Demnach ist eine ordentliche Kündigung nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und ab einem Alter über 40 Jahren ausgeschlossen. Dem folgte das Gericht mit seinem Urteil: Die Geltung des BAT sei "nach dem eindeutigen Wortlaut des Vertrages" ergänzend vereinbart worden.
Allerdings hat Jacob dem Urteil zufolge keinen Anspruch auf eine weitere Beschäftigung als Geschäftsführer und Intendant, sondern lediglich auf eine vergleichbare leitende Funktion. Daher sah das Gericht auch keinen Anspruch auf eine weitergehende Zahlung von Intendantenzuschlägen. (APA/AP)