Sonderprüfung in der Kunsthalle Wien
Wien (SN-hkk). In der Kunsthalle Wien ist eine Sonderprüfung durch Rechnungsprüfer und Wirtschaftsprüfer eingeleitet worden. Dies teilte der Wiener Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) den SN mit. „Nach Vorliegen der Ergebnisse wird über weitere Schritte zu befinden sein.“
Den Auftrag für die Sonderprüfungen hat der Vorstand des Trägervereins erteilt. Der Stadtrat selbst kann dies nicht, da die Kunsthalle Wien als privater Verein organisiert ist. Dieser bekommt (inklusive der Kunst im öffentlichen Raum GmbH) von der Stadt Wien 4,9 Mill. Euro Subvention. Zum Vergleich: Das ist fast so viel, wie der Bund pro Jahr für die Salzburger Festspiele mit 5,3 Mill. Euro bezahlt.
Nach Angaben von Vereinspräsident Thomas Häusle und Vizepräsient Siegfried Menz sollen Ergebnisse dieser Sonderprüfung „spätestens nach Ostern vorliegen“. Die Namen der Prüffirmen werden nicht bekannt gegeben.
In ihrer Aussendung vom Donnerstag nehmen Thomas Häusle und Siegfried Menz den Direktor der Kunsthalle, Gerald Matt, in Schutz, nachdem seit der Vorwoche mehrere Medien über Projekte berichtet haben, für die Gerald Matt offensichtlich monatelang Mitarbeiter der Kunsthalle eingesetzt hat. Dem Direktor sei es „aufgrund seines Dienstvertrags ausdrücklich gestattet, Nebentätigkeiten nachzugehen“, beteuern Häusle und Menz. Für diese „Nebentätigkeiten dürfen auch die betrieblichen Ressourcen im sonst üblichen – und für die konkrete Aufgabe jeweils erforderlichen – Ausmaß eingesetzt werden“.
Der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl, kontert: „Die Frage ist nicht, ob Gerald Matt eine Nebentätigkeit ausgeführt hat. Er hat Ressourcen und Mitarbeiter der Kunsthalle wiederholt für private Zwecke eingesetzt, und zwar auf Kosten der öffentlichen Hand.“
Die ÖVP Wien wird jedenfalls in der nächsten Gemeinderatssitzung Ende April Fragen zur Kunsthalle Wien und dessen Direktor Gerald Matt an Kulturstadtrat Mailath-Pokorny richten. Zudem wird sie demnächst – voraussichtlich noch im April – eine Kontrollamtsprüfung beantragen.


















