Wie der STANDARD bereits berichtete, gestattet das neue Kunstuniverstätsgesetz einem Rektor nur eine geringfügige Nebenbeschäftigung. Groys aber, der im November des Vorjahres zum Rektor gewählt wurde, hat seit 1994 eine unbefristete Professur für Philosophie, Kunstwissenschaft und Medientheorie an der Hochschule für Gestaltung in Karlsruhe inne, die er aufzugeben nicht gewillt ist.
Im Februar dieses Jahres erbat er beim Wissenschaftsministerium in Stuttgart eine Beurlaubung für vier Jahre, also die Dauer der Funktionsperiode als Rektor in Wien. Diese wurde ihm aber nicht gewährt, weil sie nicht im Interesse des Landes Baden-Württemberg sei. Groys konnte daher den Vertrag, den ihm das hiesige Bildungsministerium vorlegte, nicht unterzeichnen. Von der Stuttgarter Entscheidung wurde Groys bereits Anfang Juni unterrichtet.
Der "Noch-Rektor" (wie Akademie-Pressechefin Jessica Beer Groys titulierte) sagte, er verlasse Wien "schweren Herzens" - und stellte eine, wie er meinte, "strategische" Frage: "Will das Ministerium eine international agierende Persönlichkeit haben - oder einen Administrator?" Dies meine er aber nicht wertend.
Dass eine der beiden Seiten - das Ministerium in Stuttgart oder jenes in Wien - noch einlenken werde, bezeichnete Groys als "Illusion". Das Kollegium habe Ministerin Elisabeth Gehrer dennoch brieflich ersucht, "alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Aufrechterhaltung seines Rektorats an der Akademie ermöglichen".
Unmittelbar vor der Bekanntgabe seines Rücktritts bestellte der Rektor
Theresa Probst, die bisherige Leiterin der Rechtsabteilung, zur neuen
Universitätsdirektorin. Diese Wahl wird akademieintern stark kritisiert.
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13./14. 10. 2001)
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