Die
Staatsanwaltschaft Nürnberg wird weder gegen die Galerie noch gegen den
Künstler Ottmar Hörl ermitteln. Zwar stelle der Hitlergruß ein
Kennzeichen der ehemaligen NSDAP dar, teilte die Staatsanwaltschaft am
Mittwoch mit. Allerdings werde die Darstellung nicht unter dem
Straftatbestand erfasst, wenn der Inhalt in "eindeutiger Weise die
Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum
Ausdruck bringt".
Der goldfarbene Gartenzwerg, der den rechten
Arm zum Hitlergruß ausstreckt, hatte in den vergangenen Tagen für viel
Wirbel gesorgt. Ein Unbekannter hatte sich über die Präsentation
der puppengroßen Kunststofffigur in einer Nürnberger Galerie beschwert
und sich mit einem anonymen Schreiben an die Öffentlichkeit gewandt.
Persiflage des "Herrenmenschentums"
Hörl hatte den Gartenzwerg, den er selbst als Persiflage auf das "Herrenmenschentum" der Nazis betrachtet, für eine Ausstellung der Kunstmesse im belgischen Gent geschaffen. "Nazis sehen sich doch selbst als groß, blond und heldenhaft. Diese Eigenschaften hat doch kein Gartenzwerg", erläuterte der Leiter der Nürnberger Akademie für Bildende Künste.
700 Exemplare des Nazi-Zwerges waren im Frühjahr im Foyer der Kunstmesse zu sehen. In den vergangenen Tagen nahm die Nachfrage von Sammlern laut Hörl rasant zu (mehr...).
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