Kuratoren von Museen drängen auf Mitsprache
Bundesmuseen. Der Fall Peter Noever wirft die Frage nach Rechten und Pflichten der Aufsichtsgremien auf.
Hedwig Kainberger Wien (SN). Der Fall Peter Noevers als Direktor des Museums für angewandte Kunst (MAK) bringt frische Aktualität in die Frage nach Aufsichtsgremien von Kulturinstitutionen, insbesondere der Bundesmuseen. Zudem werden derzeit – nach der Novelle der Museumsordnungen im Dezember 2009 – neue Geschäftsordnungen für die Kuratorien der Bundesmuseen erarbeitet. Ein entsprechender Erlass von Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) wird demnächst erwartet.
Die kaufmännische Kontrolle ist in mehreren Rechtstexten geregelt: Bundesmuseengesetz, Museumsordnungen und Geschäftsordnungen der einzelnen Kuratorien. Laut Gesetz obliegt die Aufsicht über die Geschäftsführung eines Bundesmuseums prinzipiell dem jeweiligen Kulturminister. Außerdem ist ein Kuratorium zu bestellen.
Die Position der Kuratorien sei aufklärungsbedürftig, sagte Andreas Treichl am Donnerstag im ORF-Morgenjournal. Der Erste-Bank-Chef ist Vorsitzender des MAK-Kuratoriums. Dieses hat am Mittwochabend – wie berichtet – entschieden, Peter Noever fristlos zu entlassen, da er Kosten von Geburtstagsfesten für seine Mutter dem MAK angelastet hatte. Laut Prüfbericht hat Noever für zehn Feste – inklusive nachzuzahlender Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen und Umsatzsteuer – 173.000 Euro Schaden verursacht.
Andreas Treichl mahnte die grundsätzliche Klärungen ein: „Ist das Kuratorium nun ein Aufsichtsrat oder nicht? Was sind die tatsächlichen Rechte des Kuratoriums?“ Ein weiterer Graubereich, wie Treichls Sprecher, Michael Mauritz, den SN bestätigte, ist das Mitspracherecht bei Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers.
Dieser letzte Punkt ist nicht nur wegen der Entlassung Peter Noevers brisant, sondern noch mehr für die Suche nach einem Nachfolger. Der Posten ist längst ausgeschrieben, da Noevers Vertrag – ohne die fristlose Entlassung – Ende 2011 ausgelaufen wäre. Nach Angaben Claudia Schmieds haben sich 58 Personen beworben: 36 aus dem Inland und 22 aus dem Ausland, 31 Männer und 27 Frauen.
Die Kulturministerin hat mehrfach versichert, sie allein werde entscheiden, wer Direktor des MAK wird. Sie habe keine Findungskommission bestellt, sie sichte selbst alle Bewerbungen, führe Gespräche und sie werde selbst die Entscheidung treffen, bestätigte ihre Sprecherin Sigrid Wilhelm den SN.
Einige Kuratoren sind gegen einen solchen Alleingang. Andreas Treichl spricht von „Klärungen“ für diesen „Graubereich“. Offensiver ist Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen und Vorsitzender des Kuratoriums des Museums Moderne Kunst (Mumok): Das Kuratorium müsse als wirtschaftliches Aufsichtsorgan bei der Bestellung eines Direktors ein Mitspracherecht haben. Es genüge nicht, das Kuratorium – wie bei Bestellung von Karola Kraus für das Mumok – nur kurz zu informieren oder anzuhören. Wer berät die Ministerin? Ein Minister sollte für wichtige Entscheidung wie die Bestellung eines Direktors andere miteinbeziehen, sei es Kuratorium oder Fachjury, fordert Zinggl. „Es ist ein Irrtum, wenn man sagt: Ich kann alles allein.“ Die Ministerin solle sagen, wer ihre Berater sind. „Früher war es Peter Noever, aber wer ist es jetzt?“
Anders sieht es Peter Püspok, bis 2007 Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien, nun Vorsitzender des Kuratoriums für das Kunsthistorische Museum (KHM). Er erachte das Thema für „unaufregend“, das Kuratorium eines Bundesmuseums habe bereits das Vorschlagsrecht für einen Geschäftsführer, erläuterte Püspök im SN-Gespräch. Die letzte Entscheidung einer Besetzung obliege der Ministerin, „das war so und wird so bleiben“, er sehe das „als politische Verantwortung der Ministerin“.


















