Salzburger Nachrichten am 15. Februar 2006 - Bereich: Kultur
Daten & Fakten

In Salzburg

ist Kunst am Bau seit 1980 per Landesgesetz vorgeschrieben. Demnach heißt es im Kulturförderungsgesetz § 3 Absatz 3, dass bei Bauten des Landes, die öffentlichen Zwecken dienen, eine "integrierte künstlerische Gestaltung" anzustreben ist. "Hiebei ist sicherzustellen, dass die künstlerische Einflussnahme auf das Bauvorhaben möglichst frühzeitig einsetzt. Die Aufwendungen für die künstlerische Gestaltung haben sich an der Bedeutung des Bauwerkes und an der Höhe des jeweiligen Bauaufwandes zu orientieren, wobei als Richtwerte bei Hochbauten rund 2 Prozent und bei sonstigen Bauten einschließlich Straßenbauten 1 Prozent der Bausumme gelten. Werden bei einzelnen Bauvorhaben diese Richtwerte erheblich unterschritten, finden die nicht verbrauchten Mittel bei der künstlerischen Gestaltung anderer Bauvorhaben Verwendung. Bauten eines Rechtsträgers, an denen das Land allein oder zumindest überwiegend beteiligt ist oder der auf Grund eines Bauträgervertrages für das Land auftritt, sind Bauten des Landes gleichzuhalten".

Projekte in Salzburg

im Sinne des Gesetzes waren zuletzt die BH Zell/See, wo der Zeichner Otto Zitko die öffentlichen Räume gestaltete, sowie die Neurologische Abteilung der Christian-Doppler-Klinik, für die Günther Selichar eine Computerinstallation schuf. Das nächste Projekt wäre das EM-Stadion.