| Salzburger Nachrichten am 15. Februar 2006 - Bereich: Kultur
Daten & Fakten
In Salzburg ist Kunst am Bau seit 1980 per Landesgesetz vorgeschrieben. Demnach
heißt es im Kulturförderungsgesetz § 3 Absatz 3, dass bei Bauten des
Landes, die öffentlichen Zwecken dienen, eine "integrierte künstlerische
Gestaltung" anzustreben ist. "Hiebei ist sicherzustellen, dass die
künstlerische Einflussnahme auf das Bauvorhaben möglichst frühzeitig
einsetzt. Die Aufwendungen für die künstlerische Gestaltung haben sich an
der Bedeutung des Bauwerkes und an der Höhe des jeweiligen Bauaufwandes zu
orientieren, wobei als Richtwerte bei Hochbauten rund 2 Prozent und bei
sonstigen Bauten einschließlich Straßenbauten 1 Prozent der Bausumme
gelten. Werden bei einzelnen Bauvorhaben diese Richtwerte erheblich
unterschritten, finden die nicht verbrauchten Mittel bei der
künstlerischen Gestaltung anderer Bauvorhaben Verwendung. Bauten eines
Rechtsträgers, an denen das Land allein oder zumindest überwiegend
beteiligt ist oder der auf Grund eines Bauträgervertrages für das Land
auftritt, sind Bauten des Landes gleichzuhalten". Projekte in Salzburg im Sinne des Gesetzes waren zuletzt die BH Zell/See, wo der Zeichner
Otto Zitko die öffentlichen Räume gestaltete, sowie die Neurologische
Abteilung der Christian-Doppler-Klinik, für die Günther Selichar eine
Computerinstallation schuf. Das nächste Projekt wäre das EM-Stadion. |