Künftiger Begleittext zum "Bildnis Wally"
Von WZ Online
Wien. Im Folgenden der von den Erben
nach Lea Bondi-Jaray und der Leopold Museum Privatstiftung akkordierte
Begleittext (in Original-Schreibweise) zum "Bildnis Wally", der am
Mittwoch, im Leopold Museum verlesen wurde, im vollständigen Wortlaut.
"Dieses Gemälde ("Bildnis Wally" von Egon Schiele) war persönliches
Eigentum von Lea Bondi Jaray, einer jüdischen Kunsthändlerin in Wien,
die 1939 nach London floh, wo sie 1969 verstarb. Das Gemälde wurde
1998-2010 Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in New York City, nachdem
es das Leopold Museum 1997 als Teil einer Ausstellung von Schieles
Werken aus der Sammlung des Leopold Museums dem Museum of Modern Art in
New York (MoMA) geliehen hatte.
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika strengte 1999 eine
zivilrechtliche Einziehungsklage in New York an und behauptete, dass das
Gemälde seinerzeit während der nationalsozialistischen Zeit von einem
Nazi namens Friedrich Welz von Lea Bondi Jaray gestohlen und 1997 unter
Verletzung von US-Recht vom Leopold Museum eingeführt worden sei. Der
Nachlass von Lea Bondi Jaray machte im Rahmen des Verfahrens einen
Anspruch auf das Gemälde geltend; und die US-Regierung erklärte sich
damit einverstanden, dass man nach Einziehung des Gemäldes alle
Eigentumsrechte hieran an den Nachlass übertragen werde.
Auf Grundlage des Beweismaterials, das im Rahmen dieser Sache
vorgelegt wurde, kam die Lokalabteilung des Bundesgerichts (United
States District Court) in New York 2009 zu dem Schluss, dass das Gemälde
persönliches Eigentum von Lea Bondi Jaray sei und dass Friedrich Welz,
der ein Mitglied und Kollaborateur der Nazi-Partei gewesen war, sich das
Werk im Wien der späten 1930er Jahre widerrechtlich angeeignet habe.
Das Gericht stellte fest, dass das Gemälde nach dem Krieg von Welz durch
die US-Streitkräfte in Österreich konfisziert und 1947 zusammen mit
anderen Gemälden, die Welz von Dr. Heinrich Rieger erhalten hatte, einem
jüdischen Kunstsammler, der dem Holocaust seinerzeit zum Opfer gefallen
war, an das österreichische Bundesdenkmalamt (BDA) übergeben worden
war.
1950 übergab das Bundesdenkmalamt Kunstwerke an einen Vertreter der
Rieger-Erben, so auch das besagte Gemälde. Im späteren Verlauf des
Jahres verkauften die Rieger-Erben ihre Werke an die Österreichische
Galerie ("Belvedere"), wobei das Gemälde Teil des Lieferumfangs war.
1954 kam ein Geschäft zwischen dem Belvedere und Dr. Rudolf Leopold
zustande, bei dem Dr. Rudolf Leopold das Gemälde erwarb. 1994 überließ
Dr. Leopold das Gemälde dem Leopold Museum. Im Anschluss an die
gerichtliche Feststellung dieser Streitpunkte, wurde die Sache 2010 von
der US-Regierung, dem Nachlass und dem Leopold Museum endgültig
beigelegt. Das Leopold Museum erklärte sich bereit, dem Nachlass einen
erheblichen Betrag zu bezahlen; im Gegenzug ist der Nachlass dazu
verpflichtet, den Besitzanspruch auf das Gemälde zugunsten des Leopold
Museums aufzugeben. Die US-Regierung verpflichtete sich, die
Einziehungsklage abzuweisen und das Gemälde an das Leopold Museum
freizugeben." (APA)
Mittwoch, 21. Juli 2010 12:36:00
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