| Artothek-Ausgliederung: "Begünstigung"? | ||||
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Die
"Begünstigung" seines Konsulenten Christian Pultar sowie "grobe
Missachtung" des Bundesvergabegesetzes werfen die Grünen
Kunststaatssekretär Franz Morak (V) im Zusammenhang mit der Ausgliederung
der Artothek vor. In einer parlamentarischen Anfrage an Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel (V) wollen sie Auskunft über jenen Vertrag, den das
Kunststaatssekretariat mit Pultar als Generalsekretär des Vereins
"Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes"
geschlossen hat, wie der Standard
(Samstag-Ausgabe) berichtet. "Equal" zur "Bekämpfung von Diskriminierung Seit 1. Jänner vollzieht der Verein die Digitalisierung der Artothek-Bestände, ab Herbst soll die Verwaltungs-, ab 1. 1. 2003 auch die Verleihtätigkeit der Artothek von dem Verein durchgeführt werden. Gleichzeitig hat der Verein im EU-Programm und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt" dient, das Projekt "Neue Beschäftigung durch Digitalisierung des Kulturgutes" beantragt und wurde für die erste Phase ("Aktion 1") zugelassen. Damit sind 50.000 Euro (688.015 Schilling) Budget verbunden. Insgesamt wurde für die Durchführung (Dauer: dreieinhalb Jahre) ein Volumen von 726.728 Euro (10 Millionen S) eingereicht. Zwei Varianten Im Zuge der Verhandlungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses habe der Verein ein Anbot in zwei Varianten gelegt, berichtet der "Standard". Die eine Variante habe einen Betrag von 202.685 Euro (2.789.006 Schilling) pro Jahr vorgesehen und damit weit höher als das entsprechende Anbot der TheaterservicegmbH von 166.116 Euro (2.285.806 Schilling) gelegen. Variante 2 Nur im Fall, dass der Verein eine Förderung im Rahmen des rund drei Jahre laufenden EU-Equal-Programms erhält, komme Variante zwei zum Tragen, die eine Summe von 109.009 Euro (1.499.996 Schilling) vorsieht und den Verein somit zum Bestbieter innerhalb eines bestimmten Zeitraums macht. Ausblick in ferne Zukunft Ab dem 4. Leistungsjahr (nach Auslaufen der eventuellen EU-Förderung) stellt die "Gesellschaft zur Förderung der Digitalisierung des Kulturgutes" nämlich wieder die ursprünglichen 202.685 Euro (2.789.006 Schilling) in Rechnung - was auch im endgültigen Vertrag festgehalten ist. Der Vertrag selbst wurde allerdings auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das heißt, dass der Verein ab einer Laufzeit von acht Jahren nicht mehr der Bestbieter ist - selbst wenn er die EU-Förderung bekommt. Im Fall der Verweigerung der EU-Förderung hat der Verein das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansonsten ist eine Kündigungsmöglichkeit beider Vertragspartner erst zum 30. September 2007 möglich. | |||
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