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Mindesteinkommensgrenze für Künstler soll bleiben
Wien (APA) - Bei der geplanten Reform des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) soll die Mindesteinkommensgrenze für künstlerisches Schaffen nicht abgeschafft werden. Dafür sind Erleichterungen wie Ausnahmeregelungen, Toleranzfristen und "Jokerjahre" für jene Künstler geplant, die das vorgeschriebene Mindesteinkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit nicht erreichen. Das bestätigte das Kulturministerium.

Wer zu wenig Gewinn aus seiner künstlerischen Tätigkeit erzielt, wird nach derzeitigem Stand auch künftig keine Leistung aus dem Fonds bekommen. Schmied hatte sich ursprünglich für die Abschaffung der Mindestgrenze ausgesprochen. Für den Zeitraum von 2001 bis 2005 gibt es Rückforderungen von Pensionszuschüssen aus dem KSVF in der Gesamthöhe von rund 4,5 Mio. Euro, weil Künstler entweder zu viel oder zu wenig verdient haben. Jährlich sind davon rund 1.300 Künstler betroffen, zwei Drittel davon wegen Unterschreitung der Einkommensgrenze. Diese Grenze betrug zuletzt 4.094 Euro im Jahr. Der gemeinsam mit Interessensvertretungen der Künstler erarbeitete Vorschlag für die Novelle werde auf Wunsch des Koalitionspartners ÖVP über den Sommer von einem Sozialrechtsexperten evaluiert und soll im September in die Begutachtung gehen, hieß es im Ministerium. Ziel sei, den von Kulturministerin Schmied verhängten Rückforderungsstopp für diejenigen Künstler, die bisher das Mindesteinkommen nicht erreicht haben und daher Leistungen aus dem Fonds zurückzahlen müssen, dauerhaft zu fixieren. Künftig sollen jedoch auch Stipendien und Auszeichnungen sowie Honorare aus der Vermittlung der eigenen künstlerischen Arbeit (wie etwa Vortrags- oder Texthonorare) zum künstlerischen Einkommen zählen, hieß es von Seiten des Kulturrates. Wer auch dadurch noch zu wenig Einkommen erzielt, soll in Zukunft eine fünfjährige Toleranzfrist plus zwei weiteren "Jokerjahren" bekommen, in denen das vorgeschriebene Mindesteinkommen unterschritten werden darf.

APA 12:36 16.07.2007
 
   


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