Wien (APA) - Bei der geplanten
Reform des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) soll die
Mindesteinkommensgrenze für künstlerisches Schaffen nicht abgeschafft
werden. Dafür sind Erleichterungen wie Ausnahmeregelungen,
Toleranzfristen und "Jokerjahre" für jene Künstler geplant, die das
vorgeschriebene Mindesteinkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit
nicht erreichen. Das bestätigte das Kulturministerium.
Wer zu wenig Gewinn aus seiner künstlerischen Tätigkeit erzielt, wird
nach derzeitigem Stand auch künftig keine Leistung aus dem Fonds
bekommen. Schmied hatte sich ursprünglich für die Abschaffung der
Mindestgrenze ausgesprochen. Für den Zeitraum von 2001 bis 2005 gibt es
Rückforderungen von Pensionszuschüssen aus dem KSVF in der Gesamthöhe
von rund 4,5 Mio. Euro, weil Künstler entweder zu viel oder zu wenig
verdient haben. Jährlich sind davon rund 1.300 Künstler betroffen, zwei
Drittel davon wegen Unterschreitung der Einkommensgrenze. Diese Grenze
betrug zuletzt 4.094 Euro im Jahr. Der gemeinsam mit
Interessensvertretungen der Künstler erarbeitete Vorschlag für die
Novelle werde auf Wunsch des Koalitionspartners ÖVP über den Sommer von
einem Sozialrechtsexperten evaluiert und soll im September in die
Begutachtung gehen, hieß es im Ministerium. Ziel sei, den von
Kulturministerin Schmied verhängten Rückforderungsstopp für diejenigen
Künstler, die bisher das Mindesteinkommen nicht erreicht haben und
daher Leistungen aus dem Fonds zurückzahlen müssen, dauerhaft zu
fixieren. Künftig sollen jedoch auch Stipendien und Auszeichnungen
sowie Honorare aus der Vermittlung der eigenen künstlerischen Arbeit
(wie etwa Vortrags- oder Texthonorare) zum künstlerischen Einkommen
zählen, hieß es von Seiten des Kulturrates. Wer auch dadurch noch zu
wenig Einkommen erzielt, soll in Zukunft eine fünfjährige Toleranzfrist
plus zwei weiteren "Jokerjahren" bekommen, in denen das vorgeschriebene
Mindesteinkommen unterschritten werden darf.
APA 12:36 16.07.2007
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