Beim Kunstwerk handelt es sich um eine Klanginstallation bei der eine Klospülung und die italienische Nationalhymne gemeinsam zu hören sind. Die Bozner Staatsanwaltschaft hatte das Kunstwerk am 19. Oktober auf eine Anzeige hin beschlagnahmt. Unter Berufung auf einen Artikel aus dem Strafgesetzbuch war die gemeinsame Darstellung eines Klospülung und der Nationalhymne als Schmähung der Staatssymbole bewertet worden.
Keine Verunglimpflichung
Das Bozner Landesgericht entschied nun, dass das Kunstwerk keine Verunglimpflichung der Hymne oder des italienischen Staates darstelle. Es sei nicht die Absicht der Künstlerinnen gewesen, dies zu tun, so die Überzeugung des Gerichtes.
Die Beschlagnahme hatte auch international für Aufsehen gesorgt. Das Vorgehen der Justiz war als Missachtung der kuratorischen Unabhängigkeit und der Freiheit der Kunst gewertet worden. (APA)