Der in New York lebende Künstler hatte 1991 anlässlich des Golfkrieges für die Gruppenausstellung "ArgusAuge" des Städtischen Lenbachhauses das Werk "Die Fahne hoch" geschaffen. Mit dem Konzeptkunstwerk wollte er deutsche Firmen anprangern, die mit dem Irak Geschäfte machten. Die damalige Ruhrgas AG erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Installation, die am Tag vor der Ausstellungseröffnung entfernt wurde. Seither waren die Fahnen verschwunden. Haacke erinnerte sich anlässlich einer Retrospektive zu seinem 70. Geburtstag daran. Er verlangte vergeblich die Rückgabe und reichte schließlich Klage auf Schadenersatz ein.
Die Stadt München habe das Eigentum des Künstlers verletzt, begründete Richter Maximilian Laubmeier die noch nicht rechtskräftige Entscheidung. Das Werk "Die Fahne hoch" sei ihr nicht übereignet worden. Sie habe das Kunstwerk nicht ordnungsgemäß gelagert und sich damit einer Pflichtverletzung schuldig gemacht.(APA/dpa)