Der Kunstrückgabe-Beirat hat in seiner 44. Sitzung vom 21. November die Rückgabe von Gegenständen aus dem Österreichischen Theatermuseum und dem Technischen Museum empfohlen. Nicht empfohlen wurde dagegen die Restituierung zweier Caspar David Friedrich-Gemälde aus der Österreichischen Galerie. Die Gemälde "Meeresstrand im Nebel" und "Meeresstrand mit Fischer" werden von den Rechtsnachfolgern des 1933 nach Frankreich emigrierten Berliner Bankiers und ehemaligen preußischen Finanzministers Hugo Simon beansprucht. Sie befinden sich heute in der Österreichischen Galerie.
Die beiden Werke wurden im August 1939 in Luzern versteigert und vom neuen Besitzer Theodore Fischer im Februar 1940 gegen vier Werke von Giovanni Segantini aus der Österreichischen Galerie getauscht. Die Veräußerung der Gemälde sei "in der Schweiz und damit außerhalb des NS-Bereichs" erfolgt, so der Beirat in seinem Beschluss. Daher könne das Kunstrückgabegesetz nicht zur Anwendung gebracht werden.
Aus dem Österreichischen Theatermuseum sollen nach der Empfehlung des Beirats 1235 Handzeichnungen, 317 Drucke und ein Foto an die Rechtsnachfolger von Wilhelm Bermann sowie Teile des Nachlasses von Oskar Strnad an die Rechtsnachfolger der Witwe Mathilde Strnad zurückgegeben werden. Das Technische Museum soll 549 Glasnegative und zwei Diabücher an die Erben von Irma Gerstl restituieren.
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