
Freies Geleit in Österreichs
Museen.
Wien. Der Nationalrat hat zum Abschluss seiner
mittwöchigen Plenarsitzung eine Neuregelung für Leihgaben an Museen
getroffen.
So werden künftig Immunitätszusagen auch für Leihgaben möglich, die
außerhalb von Bundesmuseen gezeigt werden. Voraussetzung dafür sind
entsprechende Landesgesetze. Zustimmung kam von Koalition und SPÖ. Konkret
geht es darum, dass die Leihgaben aus dem Ausland quasi freies Geleit
bekommen, also nicht beschlagnahmt werden können. Weiters wurde die
Höchstdauer der Wirkung der Immunitätszusage mit einem Jahr befristet.
Freitag, 28. April
2006