Sechs Kunstwerke aus dem Leopold Museum hat der Salzburger Rechts-Professor Georg Graf exemplarisch überprüft. Er kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: "Es handelt sich also bei allen diesen Bildern um Raubkunst." In Auftrag gegeben hat das Gutachten die Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), die überprüften Bilder wurden vorgegeben. Darunter befinden sich "Die Häuser am Meer" von Egon Schiele sowie "Die Bergmäher" von Albin Egger-Lienz. Sie wurden den ursprünglichen Eigentümern während der NS-Zeit entzogen, so der Gutachter. Für die Bilder würde eine Rückgabeverpflichtung bestehen, wenn das Kunstrückgabegesetz zur Anwendung käme - dieses Gesetz erstreckt sich jedoch nur auf Sammlungen im Bundesbesitz.
Die Frage, ob die Gültigkeit dieses Gesetzes auch auf Privatstiftungen ausgeweitet werden kann, war zuletzt heftig diskutiert worden. Für IKG-Präsident Ariel Muzicant beweist das Graf-Gutachten nun, dass es im Leopold Museum "eine Reihe von Fällen gibt, die eindeutig Raubkunst sind, und dass jetzt etwas getan werden muss. Die heutige Gesetzeslage lässt das aber noch nicht zu. Jetzt ist die Republik am Zug."
"Bildnis Wally": Eigentumsklage möglich
Auch das in den USA beschlagnahmte "Bildnis Wally" von Egon Schiele hat Graf überprüft. Dem Juristen zufolge ist das Leopold Museum nicht der rechtmäßige Eigentümer. "Wally" steht nach seinem Gutachten "im Eigentum der Erben Lea Bondis, die von der Leopold Museum Privatstiftung seine Herausgabe mittels Eigentumsklage begehren können".
Andreas Nödl, Vorstandsmitglied der Leopold Museum Privatstiftung, zeigte sich in einer Pressekonferenz "noch ganz benommen von dem Zick-Zack-Kurs, der da gefahren wird": Bisher sei nach einer Ausweitung des Gesetzes gerufen worden, nun würde mit zivilrechtlichen Ansprüchen argumentiert.
Er sieht zwar "keine Ansprüche nach österreichischem Recht", aber "selbstverständlich wird man sich gerichtlichen Entscheidungen beugen." Nödl räumte ein, das Gutachten erst studieren zu müssen. Er monierte aber, dass der IKG den Auftrag für das Gutachten gegeben habe und Graf so nur den von dem Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt zu prüfen hatte. Sammler Rudolf Leopold sei dazu gar nicht befragt worden.
Zur Causa "Wally" meinte er: "Wir erwarten die Entscheidung in den USA relativ bald."
Schmied: Gesetzliche Regelung für Leopold
Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) will nun handeln: "Restitution ist eine moralische Pflicht, zu der sich die Republik bekennt. Es ist für das Ansehen des Staates Österreich von zentraler Bedeutung, dass die Menschen in diesem Land - aber auch jene Menschen die unser Land besuchen - die Sicherheit haben, dass Kunstwerke, die sie in unseren Museen betrachten, eine geklärte Vergangenheit und rechtmäßige Eigentümerschaft haben."
Und noch deutlicher: "Es ist mein politisches Ziel, für die Sammlung Leopold eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die die Restitutionsangelegenheiten der Stiftung - analog dem Restitutionsgesetz für die Bundesmuseen - klar regelt."
Ergebnis in kommenden Wochen
Das Rechtsgutachten von Walter Berka, das die grundsätzliche verfassungsrechtliche Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung für die Privatstiftung Leopold einräumt, werde vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts geprüft. "Ich erwarte mir in den kommenden Wochen eine erste Einschätzung."
(Ag./Red.)
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