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Skulptur-Streit: Wien will Trugers "Gigant" nicht kaufen

09.12.2010 | 14:31 |  (DiePresse.com)

Ohne Bewilligung stellte Ulrike Truger 2009 ihre sechs Meter hohe Skulptur "Gigant" vor dem Musikverein auf. Die Stadt Wien will es nicht kaufen. Das Monument für Menschenrechte muss wohl weichen.

Bildhauerin Ulrike Truger hat im November 2009 ohne Genehmigung ihre 16 Tonnen schwere Marmorfigur "Gigant" vor dem Wiener Musikverein aufgestellt, die an die Menschenrechte gemahnen soll. Die nachträglich von der Baupolizei doch noch erteilte, temporäre Bewilligung ist allerdings mit Anfang November abgelaufen. Der von Truger angebotene Kauf der Skulptur für 250.000 Euro durch die Stadt wurde nun vom zuständigen KÖR (Kunst im öffentlichen Raum) abgelehnt. Sie werde die Entscheidung - auch angesichts des morgigen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember - nicht respektieren, so Truger.

"Wenn der Gigant einmal weg ist, ist die Chance auf ein Symbol der Menschenrechte verspielt", meint die Künstlerin. Deshalb hoffe sie nun auf Einsicht bei der neuen Stadtregierung. Aber offenbar bestehe in der Stadt Wien kein Interesse an einer Skulptur im öffentlichen Raum, für die offensichtlich weder Kompetenz noch Geld vorgesehen sei. "Wien braucht den Gigant", so Truger.

Wien besitzt schon eine Truger-Skulptur

Ein Ankauf der sechs Meter hohen Skulptur durch die Stadt werde nicht erfolgen, unterstreicht man im Ressort von Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ). Der KÖR sei das zuständige Gremium und man respektiere dessen ablehnende Entscheidung.

Überdies sei mit der "Elisabeth" in Lainz schon einmal ein Truger-Werk angekauft worden und man wolle nicht, dass einzelne Künstler im öffentlichen Raum überrepräsentiert seien.

Entscheidung über Abbau wohl erst 2011

So findet am 17. Dezember eine Abtragungsverhandlung stand. "Aus heutiger Sicht wird dabei auf alle Fälle ein Abtragungsbescheid erstellt", heißt es im für die Baupolizei zuständigen Ressort von Stadtrat Michael Ludwig (SPÖ). Allerdings gebe es natürlich zahlreiche Einspruchsfristen, weshalb mögliche Schritte sicher erst im kommenden Jahr anstünden.

 


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