Klagenfurt - Eine Umschichtung von Kulturgeldern plant der neue Kärntner Kulturreferent LHStv. Martin Strutz (B). Der BZÖ-Landesobmann will das nach dem derzeitigen Gesetz für "Kunst am Bau" bestimmte Geld in einen neu zu schaffenden "Gestaltungsfonds" leiten. Dazu muss das Kulturförderungsgesetz geändert werden. Auch die dem Land gehörenden, aber ausgegliederten Gesellschaften sollen in den Fonds einzahlen müssen.
Projektbezogenheit soll fallen
Das Gesetz sieht derzeit vor, dass ein Prozent der Bausumme bei öffentlichen Bauten für die künstlerische Ausgestaltung verwendet werden muss. "Da ist dann oft irgend eine Skulptur angekauft und in den Garten gestellt worden", meinte Strutz bei einem Pressegespräch am Mittwoch in Klagenfurt. Dieses Geld soll seinen Vorstellungen nach in Zukunft "im öffentlichen Raum" verwendet werden können, die Projektbezogenheit soll fallen, kündigte der Kulturreferent an. Er betonte, dass auch der Fachbeirat für Baukultur diese Ansicht vertrete.
Er wolle sich der "Pflege des unmittelbaren Lebensraumes" verstärkt annehmen, begründete Strutz seinen Vorstoß, der mit dem Koalitionspartner SPÖ noch nicht akkordiert ist. Von der Ortsbildpflege bis zur Erhaltung wertvoller Bausubstanz, von der Gestaltung öffentlicher Plätze bis zur Verbesserung der Attraktivität des Wohnumfeldes reicht die Palette der Aktivitäten, die aus dem neuen Fonds finanziert werden sollen.
Drei bis vier Promille
"Ich möchte auch von Bereichen, die nicht unter das Kulturförderungsgesetz fallen, also den ausgegliederten Gesellschaften wie die Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft oder die Landesimmobiliengesellschaft finanzielle Mittel erhalten", kündigte Strutz an. Ein Prozent der Bausumme, wie im Gesetz festgeschrieben, sei dabei zwar nicht realistisch, ihm würden etwa drei bis vier Promille vorschweben, meinte der Kulturreferent. (APA)