Insgesamt 4,5 Millionen an ausbezahlten Geldern forderte der Fonds daher zurück. Ein Missstand, den die eben gekürte Ministerin, Claudia Schmied, umgehend zu beheben versprach. Die Forderungen wurden fürs Erste eingefroren und die Arbeit an einer umfassenden Novelle des Gesetzes gestartet.
Die Rückzahlungsforderungen nämlich waren nur die berühmte Spitze des Eisbergs, die keck aus einem gefrorenen Meer absurdester Regelungen ragte.
Zur Erinnerung einige Kostproben:
Erstens: Schauspieler. Sie durften nur Einkünfte aus selbstständiger künstlerischer Arbeit anrechnen lassen. Das Schauspielergesetz aus dem Jahr 1922 zwingt sie aber bis heute zur Anstellung. In der Realität der Festivals wie der Freien Szene wird diese Forderung zwar ohnehin ignoriert. Schauspieler arbeiten durchaus und unfreiwillig frei – da die vorhandenen Verträge jedoch nicht gesetzeskonform abgeschlossen wurden, können sie im Fonds nicht eingereicht werden.
Einzelfall-Befund
Zweitens: Autoren. Lyriker beispielsweise zählen selten zu den gut verdienenden Bestseller-Autoren. Um zu überleben, nehmen viele von ihnen Lehraufträge an, schreiben publizistische Texte oder betätigen sich als Übersetzer. Alles Tätigkeiten, die in der deutschen Künstlersozialversicherung angerechnet werden. Nicht so in Österreich. Nur der Ertrag aus der künstlerischen Tätigkeit selbst gilt als Fonds-relevant.
Drittens: der Künstler-Begriff. Während in Deutschland als Künstler im Sinne der KSV gilt, "wer Kunst schafft, ausübt oder lehrt" und ganze Berufsgruppen als Künstler anerkannt werden, gilt in Österreich die Einzelfall-Untersuchung, der ein höchst altmodischer Genie-Begriff aus dem 19. Jahrhundert zugrunde liegt. Als Künstler im Sinn des Fonds gilt, wer "aufgrund seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft". Wie berichtet, fielen selbst prominente Musiker, Geiger, Cellisten, durch das Raster.
Viertens und überhaupt folgte dem ersten Schritt 2001, der Gründung des KSV-Fonds, der lediglich Zuschüsse zur Pensionsversicherung leistet, kein zweiter. Wie in Deutschland sollte eine KSV geschaffen werden, die über Abgaben der Kunstverwerter (der Staat zahlt kaum, er schafft die rechtlichen Grundlagen!) den Arbeitgeberbeitrag der Künstlerversicherung finanziert.
Monatelang tagten Vertreter des Ministeriums und der Interessenvertretungen der Künstler. Die Hitze dieses Sommers scheint auch das seit Jahren vereiste Meer des KSV-Fonds zum Schmelzen zu bringen. Ein erstes Papier zur geplanten Novelle, das dem Kulturrat nun vorliegt und das im September in die Begutachtung gehen soll, verspricht aber wenig Gutes: Weder fällt die Einkommensuntergrenze, noch lassen sich Lehrtätigkeit und verwandte, etwa publizistische Arbeiten auf das Einkommen anrechnen. Auch die Rückzahlungsforderungen bleiben.
Zwar schafft die Einrechnung von Stipendien und Honoraren für die Vermittlung der eigenen Arbeit Erleichterung. Auch die von Deutschland entlehnte Toleranzfrist und Jokerjahre, in denen das Einkommen unterschritten werden darf, weisen den Weg. Bis zu einer vernünftigen KSV-Regelung allerdings ist es noch weit. Die Anstrengung ist groß, und sie erfordert Mut, etwa in der Auseinandersetzung mit den Geldgebern. Doch sie lohnt sich. Für alle. (Cornelia Niedermeier, DER STANDARD/Printausgabe, 18.07.2007)