Das Verwaltungsgericht Dresden hatte in der vergangenen Woche den für diesen Montag (13. August) geplanten Baubeginn für die Waldschlösschenbrücke untersagt. Bei der Planung der neuen Elbquerung seien die Belange der Kleinen Hufeisennase, einer vom Aussterben bedrohten Fledermausart, nicht ausreichend gewürdigt worden, urteilten die Richter. Geklagt hatten Naturschutzverbände. Nun muss sich das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen mit dem Streit um die Brücke befassen.
Wegen des seit Jahren umstrittenen Bauprojekts hatte das UNESCO-Welterbe-Komitee die Flusslandschaft 2006 auf die Rote Liste der gefährdeten Stätten gesetzt. Das Gremium stellte Deutschland erst Ende Juni eine letztes Ultimatum bis zum 1. Oktober für die Vorlage von Alternativen zur Waldschlösschenbrücke. Wird die Brücke wie bislang geplant gebaut, wird der Welterbe-Titel aberkannt. (APA/dpa)