| Salzburger Nachrichten am 27. Juli 2006 - Bereich: Kultur
Weiterhin Streit um Amelie Zuckerkandl
Wien (SN, APA). Der Rechtsstreit um Gustav Klimts unvollendetes Bildnis
der Amalie Zuckerkandl aus der Österreichischen Galerie Belvedere geht
weiter. Die Urenkel der Porträtierten fechten das Urteil des dreiköpfigen
Schiedsgerichts an. Dieses hatte im Mai entschieden, das Gemälde müsse
restituiert werden. Das berichtet der "Standard" heute, Donnerstag. Die Erbengruppe Müller Hofmann hat eine Aufhebungsklage gegen das
Urteil des Schiedsgerichts eingebracht, weil es in der NS-Zeit zu keiner
"Vermögensentziehung im Sinne des Nichtigkeitsgesetzes" gekommen sei. Alfred Noll, der Anwalt der Zuckerkandl-Erben, argumentiert in seiner
Klage einerseits, dass mehrfach gegen das Recht auf ein faires Verfahren
verstoßen worden sei. So hätten seine Mandanten im Unterschied zur
Republik und den Bloch-Bauer-Erben keinen Schiedsrichter bestellen dürfen.
Der Schiedsvertrag sei damit "ungültig", das Landesgericht für
Zivilrechtssachen müsse in der Sache entscheiden. Andererseits ficht Noll den Schiedsspruch wegen Nichtigkeit an, weil
"auch seine Begründung mit den Grundwertungen der Rechtsordnung nicht
vereinbar" sei. Es habe sich beim Verkauf des Bildes um einen "Not- bzw.
Zwangsverkauf" gehandelt. Das Schiedsgericht habe außerdem die Situation nach 1945 "geschönt".
Noll glaubt daher, eine verfassungswidrige Auslegung des
Nichtigkeitsgesetzes erkannt zu haben. Die Finanzprokuratur als die
Rechtsvertretung der Republik hat nun vier Wochen Zeit, die Klage zu
beantworten. |