Salzburger Nachrichten am 27. Juli 2006 - Bereich: Kultur
Weiterhin Streit um Amelie Zuckerkandl

Wien (SN, APA). Der Rechtsstreit um Gustav Klimts unvollendetes Bildnis der Amalie Zuckerkandl aus der Österreichischen Galerie Belvedere geht weiter. Die Urenkel der Porträtierten fechten das Urteil des dreiköpfigen Schiedsgerichts an. Dieses hatte im Mai entschieden, das Gemälde müsse restituiert werden. Das berichtet der "Standard" heute, Donnerstag.

Die Erbengruppe Müller Hofmann hat eine Aufhebungsklage gegen das Urteil des Schiedsgerichts eingebracht, weil es in der NS-Zeit zu keiner "Vermögensentziehung im Sinne des Nichtigkeitsgesetzes" gekommen sei.

Alfred Noll, der Anwalt der Zuckerkandl-Erben, argumentiert in seiner Klage einerseits, dass mehrfach gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen worden sei. So hätten seine Mandanten im Unterschied zur Republik und den Bloch-Bauer-Erben keinen Schiedsrichter bestellen dürfen. Der Schiedsvertrag sei damit "ungültig", das Landesgericht für Zivilrechtssachen müsse in der Sache entscheiden.

Andererseits ficht Noll den Schiedsspruch wegen Nichtigkeit an, weil "auch seine Begründung mit den Grundwertungen der Rechtsordnung nicht vereinbar" sei. Es habe sich beim Verkauf des Bildes um einen "Not- bzw. Zwangsverkauf" gehandelt.

Das Schiedsgericht habe außerdem die Situation nach 1945 "geschönt". Noll glaubt daher, eine verfassungswidrige Auslegung des Nichtigkeitsgesetzes erkannt zu haben. Die Finanzprokuratur als die Rechtsvertretung der Republik hat nun vier Wochen Zeit, die Klage zu beantworten.