Als Basis für die Genehmigung diente eine schriftliche Bestätigung der Magistratsabteilung für Stadtgestaltung, dass es keine Einwände aus Sicht der Ortsbildverträglichkeit gebe. Laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ist die Liegenschaft vor dem Musikverein öffentliches Gut. Ursprünglich war die Genehmigung durch einen Einspruch von City-Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel (V) verzögert worden. Dieser Einwand sei aber nicht geeignet, eine andere Entscheidung herbeizuführen, heißt es vonseiten der Baupolizei.
Zugleich wurde gegen Truger Anzeige erstattet, da sie entgegen den Bestimmungen der Bauordnung, wonach die Aufstellung erst nach rechtskräftiger Baubewilligung hätte begonnen werden dürfen, ihre Skulptur vor dem Musikverein platziert hatte. Der Strafrahmen beträgt bis zu 42.000 Euro, oder gegebenenfalls eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Zuständig für das Verwaltungsstrafverfahren ist das Bezirksamt.
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