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Österreichischer Kunstsenat


Wien / Österreich

Der Österreichische Kunstsenat ist eine Gemeinschaft von einundzwanzig hervorragenden schöpferischen Künstlerpersönlichkeiten. Seine Aufgabe besteht darin, die Anliegen der Kunst in der Öffentlichkeit zu vertreten, die öffentlichen Stellen in wichtigen Fragen der Kunst zu beraten und Maßnahmen zur Kunstförderung und zur Bewahrung der kulturellen Substanz anzuraten. In seine Kompetenz fällt das Vorschlagsrecht für den Großen Österreichischen Staatspreis und das Vorschlagsrecht für die Berufung der Staatspreisträger in den Kunstsenat....

Der Staatspreis wird seit 1950 vergeben. Bis 1970 wurden jährlich mehrere Staatspreise vergeben, ab 1971 nur mehr ein Staatspreis pro Jahr.

Der Kunstsenat tritt jährlich in unregelmäßigen Abständen mehrere Male zusammen, um seinen Aufgaben nachzugehen. Das Senatskollegium wählt aus dem Kreise der Mitglieder einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten auf die Dauer von 3 Jahren.

[Quelle: http://www.kunstsenat.at/]

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zuletzt geändert am 31.01.2023


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